Vertragsbedingungen für Paketreisen
RUT REISESERVCIE GMBH
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen RUT REISESERVCIE GMBH und dem Kunden finden in erster Linie die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen, sodann diese Vertragsbedingungen und hilfsweise die Vorschriften des Werkvertragsrechts, §§ 631 ff. BGB und im Übrigen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
RUT REISESERVICE GMBH hat nicht die Stellung eines Pauschalreiseveranstalters. Die Vorschriften der §§ 651a-y BGB, der Art. 250–253 EGBGB sowie sonstige gesetzliche Vorschriften für Pauschalreisen und Pauschalreiseveranstalter finden in Übereinstimmung mit § 651a BGB und der Gesetzesbegründung zur Ausnahme von Paketreiseveranstaltern im neuen Reiserecht (vgl. Begründung im Regierungsentwurf zu § 651a BGB vorletzter Absatz) auf das Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen RUT REISESERVICE GMBH und dem Kunden weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung. Die Anwendung solcher Vorschriften wird in Form einer ausdrücklichen Rechtswahl ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Bestimmungen der Europäischen Union über Pauschalreiseverträge, Pauschalreiseveranstalter und verbundene Reiseleistungen. Deshalb ist der Kunde nicht berechtigt, im Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise gemäß § 651d BGB, Art. 250 EGBGB statt des Kunden die RUT REISESERVICE GMBH als Unternehmen zu benennen.
RUT REISESERVICE GmbH,(nachfolgend RUT) bietet Ihnen zu unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ Reiseleistungen für Gruppen, in eigener Verantwortung an, wie in den Programmen und Angeboten beschrieben. Ihr Auftrag kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E Mail erteilt werden. Sie haben ein Rücktrittsrecht, falls RUT bei Katalogreisen ohne Sonderwünsche nicht innerhalb von 14 Tagen, bei allen sonstigen Reisen nicht innerhalb von 30 Tagen die Auftragsannahme schriftlich, mündlich oder fernmündlich bestätigt.
Der Rücktritt muß schriftlich erklärt werden und wird mit Eingang bei RUT wirksam. Ziffer 6 dieser Vertragsbedingungen findet auf vorstehenden Rücktritt keine Anwendung.
Mit Auftragserteilung ist eine Anzahlung von Euro 150, bei einem höheren Auftragswert eine solche von Euro 250,- fällig. Bei Buchungen von mehreren Reisen kann eine Sonderregelung vereinbart werden. Bei Nichtannahme des Vertrages durch RUT wird die Anzahlung zurück vergütet. Bei der Bestätigung durch RUT wird der Reisepreis nach Maßgabe der untenstehenden Ziffer11 mitgeteilt.
Die Restzahlung muß spätestens 14 Tage vor Reisebeginn bei RUT eingegangen sein. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles steht es RUT frei, vorab die Reiseunterlagen gegen Nachnahme zu versenden oder den Rücktritt gemäß Ziffer 7 dieser Vertragsbedingungen zu erklären. Zahlungen können auf folgende Konten vorgenommen werden
Bei allen Zahlungen bitte unbedingt das Reiseziel, Reisedatum und Reisenummer angeben.
RUT verpflichtet sich, die Reise zu organisieren und die Rechte und Interessen des Kunden bei der Vorbereitung, der Durchführung und der Abwicklung zu wahren.Die Leistungsbeschreibung der Hotels richtet sich nach den jeweiligen landesüblichen Verhältnissen.RUT haftet für die Richtigkeit eigener Prospekte sowie für eine gewissenhafte Reisevorbereitung. RUT ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsgesetzes ( §§651a BGB) gegenüber dem Reisenden.
Der Kunde ist verpflichtet, seinerseits das Erforderliche zu tun, um die vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise zu ermöglichen. Verletzt der Kunde diese Pflicht, so ist er RUT gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Ebenso hat er ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters oder der Person, derer er sich zu Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.
Bei Flug-, Schiffs- und Sonderreisen sowie bei Reisen in Staaten mit Visumpflicht muß die endgültige Teilnehmermeldung spätestens 6 Wochen, bei allen anderen Reisen bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei uns vorliegen. In der Reisebestätigung können andere Fristen genannt werden. Gleichzeitig benötigen wir eine Zimmerliste, aus der die Aufteilung der Doppel-, Einzel-, bzw. Mehrbettzimmer hervorgeht. Soweit aus der Nichtbeachtung der Fristen zusätzliche Kosten entstehen, trägt diese der Kunde. Für sonstige Nachteile aus der Nichtbeachtung der Frist ist die Haftungder RUT ausgeschlossen.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann RUT folgende Pauschalentschädigung verlangen:
* Bis 30 Tage vor Abreise keine Stornokosten
* 29 - 14 Tage vor Abreise 50 % Stornogebühr
* 13- 11 Tage vor Abreise 70 % Stornogebühr
* 10 – 3 Tage und No show 100 % Stornogebühr
wenn der Besteller nicht geringere Kosten nachweist.
Vor Reisebeginn kann RUT von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde sich mit Zahlungen in Verzug befindet. Ein Rücktritt von RUT ist auch dann möglich, wenn sich der Kunde mit Zahlungen aus weiteren Verträgen in Verzug befindet. Die Entschädigungsansprüche von RUT richten sich in jedem Fall nach Ziffer 6.
Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen , Epidemien oder Naturkatastrophen erheblich erschwert oder beeinträchtigt, so können sowohl RUT als auch der Kunde vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn für die Durchführung der Reise bestimmte Voraussetzungen die außerhalb des Einflusses von RUT liegen (z. B: Niedrigwasser) vorliegen. In diesem Fall kann RUT entsprechend den vorgenannten Bedingungen oder eine nach Umständen angemessene Entschädigung für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen verlangen.
Im Rahmen der Schadenminderungspflicht ist der Auftragsgeber verpflichtet, unverzüglich den Vertreter der RUT und, soweit ein solcher nicht anwesend ist, RUT direkt von der Beanstandung in Kenntnis zu setzen. Gleichfalls sind Beanstandungen beim Leistungsträger vorzutragen. Dieser Schritt, sowie die größtmögliche Geringhaltung eines eventuell entstehenden Schadens gelten im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht, als zumutbar. Die Vertreter oder Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Sie dürfen lediglich bestätigen, daß sie Ihre Beanstandung vorgetragen haben. Voraussetzung für jegliche Ansprüche der RUT gegenüber ist außerdem, daß Sie innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem vereinbarten Rückkehrdatum ihre Ansprüche schriftlich bei RUT geltend machen. Schadensersatzansprüche aus nichtvertraglichen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. Die Haftung der RUT ist auf die Höhe des Reisepreises beschränkt. 6 Monate nach dem vereinbarten Rückkehrdatum verjähren sämtliche Ansprüche, die Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Reise gegenüber RUT entstehen könnten. Gewährleistungsansprüche bei Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks und Ereignisse ähnlicher Arten sind ausgeschlossen. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere bei Reisen in Staaten mit Visumpflicht, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. RUT ist auf Wunsch und gegen Kostenerstattung dem Auftraggeber bei der Vermittlung und Beschaffung der Visa behilflich.
Alle Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anders benannt, Nettopreise und verstehen sich bei einer Beteiligung von 25 Personen. Ab 21 zahlende Personen gewähren wir einen Freiplatz auf Basis eines Doppelzimmers. Achten Sie hier auf evtl. Sonderregelungen, die Ihnen mit der Bestätigung zugeschickt werden. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Das postalische Risiko liegt beim Kunden. Besondere Reisedokumente, wie Pässe, Visa und dergl. sollten stets per Einschreiben versandt werden. Durch unvorhergesehene Ereignisse, zum Beispiel Wechselkursänderungen oder Ölzuschläge bei Fähren, Mehrwertsteueränderungen usw., oder sonstige erforderlich werdende Preiserhöhungen muß sich RUT Änderungen vorbehalten. Berichtigungen bei Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge, vielmehr sind unwirksame Einzelbestimmungen durch vertrags- und gesetzeskonforme Auslegung zu ergänzen.
Der Besteller ist verpflichtet, in jedem Falle die ihm überlassenen Voucher mit dem jeweiligen Hotel oder Leistungsträger am Zielort der aktuellen Teilnehmerzahl abzustimmen und den Voucher durch einen Bevollmächtigen (Fahrer/Reiseleiter o.ä.) dem jeweiligen Vertragshotel oder Leistungsträger gegengezeichnet zu überlassen. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, hat RUT später auftretende Differenzen hinsichtlich der Teilnehmerzahl nach der Abrechnung durch das Vertragshotel oder den Leistungsträger nicht zu vertreten.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Vollkaufleuten ausschließlich der Sitz der Firma
RUT REISESERVICE GMBH 87659 Hopferau/Allgäu Stand: 01.01.2023 Irrtum und Änderungen vorbehalten.
Alpenblickstraße 24
87659 Hopferau/ Allgäu
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